Arbeitsrecht


Der Beruf und der Arbeitsplatz gehören zu den das tägliche Leben am stärksten bestimmenden Faktoren. Probleme oder gar Konflikte im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis sind daher stets belastend und sollten deshalb so schnell wie möglich behoben werden.

Wenn Sie sich als Arbeitnehmer unfair behandelt fühlen oder wenn Ihnen gar der Verlust ihres Arbeitsplatzes droht, sollten Sie so schnell wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nicht nur mit dem Ziel, das Problem möglichst schnell aus der Welt zu schaffen, sondern auch wegen der im Streitfall kurzen Fristen, während denen gerichtliche Hilfe erlangt werden kann. Der besonderen Bedeutung des Arbeitsplatzes für die meisten Menschen hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass der sogenannte  Beschleunigungsgrundsatz im arbeitsgerichtlichen Verfahren in besonderem Maße gilt: kurze Fristen sind die Regel. Häufig entstehen Probleme im Zusammenhang mit Kündigungen, und hier beträgt die Frist, in der gerichtlicher Schutz gegen die Kündigung erlangt werden kann, lediglch drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

Abmahnung bekommen oder Kündigung erhalten – was nun?

Wie bereits gesagt: möglichst schnell rechtliche Beratung einholen. Das bedeutet aber nicht, dass unbedingt Klage erhoben werden muss; oftmals lassen sich im Kontakt mit dem Arbeitgeber zufriedenstellende Resultate erzielen oder die Kündigung ganz vermeiden. Auch deshalb ist es für Sie wichtig, frühzeitig mit Ihrem Anwalt zu sprechen: es bleibt so bis zum Ende der Klagefrist mehr Zeit, in der eine gütliche Einigung versucht werden kann.

Damit ist ein weiterer Grundsatz im arbeitsgerichtlichen Verfahren angesprochen: es soll nach Möglichkeit eine gütliche Einigung erzielt werden. Das Arbeitsgerichtsgesetz sieht daher als ersten gerichtlichen Termin im Streitfall eine sogenante Güteverhandlung vor. Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen sich dazu vor dem Richter, der zunächst versuchen wird, auf der Basis der Sachlage – so wie sie sich nach den Vorträgen der streitenden Parteien darstellt – und einer ersten rechtlichen Einschätzung einen vermittelnden Vorschlag zu machen. Im Idealfall kann bereits an dieser Stelle eine Einigung erzielt werden; wenn das aber nicht möglich oder nicht gewollt ist, dann wird ein weiterer Termin, der Kammertermin, anberaumt, in dem die streitige Verhandlung der Sache vor dem Richter erfolgt.

Welche Regeln gelten für ein Arbeitsverhältnis?

Grundsätzlich ist Arbeitsrecht Vertragsrecht, so dass zunächst einmal die vertragliche Vereinbarung zwishen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gilt. Allerdings wird der Grundsatz, dass die Parteien im Sinne der Vertragsfreiheit frei gestaltbare Vereinbarungen schließen können, in zweierlei Hinsicht durchbrochen. Zum einen besitzen zahlreiche gesetzliche Regelungen Vorrang vor dem Vertragsinhalt; sie sollen in der Regel den Arbeitnehmer schützen. Dadurch wird nicht jede in einem Arbeitsvertrag getroffene Vereinbarung tatsächlich wirksam: wenn sie gegen eine zwingende gesetzliche Regelung verstößt, kann sie keine Wirkung entfalten. Auf der anderen Seite sind neben den Regelungen des individuellen Arbeitsvertrages unter Umständen weitere Vereinbarungen zu beachten. Dies können für den einzelnen Betrieb zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat geschlossene Betriebsvereinbarungen sein, darüber hinaus finden möglicher Weise tarifvertragliche Regelungen Anwendung, die zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften verhandelt wurden.

Die beiden letzgenannten Instrumente des kollektiven Arbeitsrechts können die konkreten Regeln eines Arbeitsverhältnisse erheblich beeinflussen. Es ist daher sehr wichtig, zunächst alle Umstände über den Arbeitgeber, den Betrieb und den Arbeitsvertrag zusammenzutragen und zu bewerten. Erst wenn alle relevanten Informationen vorliegen, kann eine arbeitsrechtliche Frage sicher beurteilt werden.

Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation in Ihrem Arbeitsverhältnis befinden, dann nehmen Sie möglichst schnell Kontakt mit mir auf. Wir können sehr kurzfristig einen Termin für eine erste, unverbindliche Beratung vereinbaren, oft noch für den selben Tag. Ich freue mich auf Ihren Anruf!