Wirtschaftsrecht


Das Recht stellt zahlreiche Regelungen bereit, die auf wirtschaftliche Tätigkeiten Einfluss haben. Egal ob eine Frage aus dem Gesellschaftsrecht zu klären ist, ob Verträge mit Geschäftspartnern sicher gestaltet werden sollen, ob Forderungen aus einem Handelsgeschäft streitig sind oder die Nachfolge im Unternehmen gestaltet werden soll: Sie benötigen den Rechtsrat eines Anwaltes mit soliden Wirtschaftskenntnissen. Hier möchte ich Ihnen beispielhaft einige relevante Themenkomplexe darstellen, an denen die Verbindung von rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen deutlich wird.

Gesellschaftsrecht

Die Wahl einer Rechtsform für Ihre wirtschaftliche Tätigkeit hat erheblichen Einfluss hinsichtlich der Geschäftsführung, der Haftung der Inhaber und der Möglichkeiten der Gewinnentnahme. Auch steuerliche Konsequenzen unterschiedlicher Rechtsformen sind zu bedenken. insbesondere wenn Sie gemeinsam mit Partnern eine unternehmerische Tätigkeit planen, will die Art der zu begründenden Gesellschaft gut überlegt sein. Je nach Situation und den Interessen der Beteiligten kann die Wahl einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft sinnvoll sein.

Aber auch wenn Sie bereits seit vielen Jahren unternehmerisch tätig sind, kann es sich lohnen, im Sinne einer vorausschauend geplanten Alterssicherung oder im Zusammenhang mit der Übergabe des Unternehmen an einen Nachfolger über die Gestaltung Ihres Unternehmens nachzudenken. In diesem Zusammenhang kann es sich beispielsweise lohnen, über eine Betriebsaufspaltung nachzudenken, um das Betriebsvermögen rechtlich und wirtschaftlich von der Betriebsführung zu trennen.

Vertragsrecht

Jede Form wirtschaftlicher Zusammenarbeit beruht auf Verträgen. Das beginnt bei alltäglichen Vorgängen wie dem Bezug von Gütern oder Leistungen von LIeferanten oder der Erbringung eigener Leistungen an Ihre Kunden, setzt sich fort bei der Vereinbarung dauerhafter Zusammenarbeit, etwa in Arbeitsgemeinschaften oder mit Handelsvertretern und schließt auch die wirksame Gestaltung von Allgemeinen Geschaftsbedingungen (AGB) mit ein.

In vielen wirtschaftlichen Bereichen gelten neben den alltäglichen Regeln des Privatrechts weitere spezifische gesetzliche Regelungen, die bedacht sein wollen, wenn eine Vertragsgestaltung zukunftsträchtig und belastbar sein soll.Nicht erst im Streitfall sollten Sie feststellen, dass bestimmte Regelungen, die die Interessen aller am Vetrag Beteiligten berücksichtigen, erforderlich sind, um kostenintensive Folgen zu vermeiden.

Gewerbliche Schutzrechte

Ihre Entwicklungsarbeit trägt Früchte; diese Ergebnisse Ihrer Anstrengungen, die oft mit erheblichem Aufwand zustande gekommen sind, wollen geschützt werden, damit nur Sie von Ihrer Arbeit und Ihrer Investition profitieren und Sie nicht durch fremde Nutzungen Ihrer Ideen Verluste erleiden. Egal ob Patent, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, ob Wort- oder Bildmarke: nicht nur, wenn Ihr Schutzrecht verletzt wird, gilt es, die richtigen rechtlichen Schritte zu ergreifen. Auch für die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmern, denen Sie Nutzung oder Verwertung Ihrer Erfindung, Ihres Designs oder Ihrer Marke gestatten möchten, sind sorgfältig überlegte vertragliche Gestaltungen erforderlich, die nicht nur definieren, welche Art der Nutzung autorisiert werden soll und in welcher Art und Weise diese Nutzung vergütet werden soll, sondern auch, welche Regelungen gelten sollen, wenn sich die Zusammenarbeit irgendwann in der Zukunft wieder auflösen sollte. Was geschieht beispielsweise mit der erteilten Lizenz zur Nutzung Ihres techischen Designs, wenn Ihr Partner Insolvenz anmelden muss? Bei all diesen Fragen müssen selbstverständlich Ihre berechtigten Interessen sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht gewahrt werden. Auch und gerade internationale Vereinbarungen über gewerbliche Schutzrechte (Intellectual Property Rights) erfordern intensive Beratung, für die ich Ihnen mit verhandlungssicherem Englisch und Kenntnissen im angelsächsischen Rechtssystem (Common Law) gerne zur Seite stehe.

Unternehmen in der Krise

Leider ist unternehmerische Tätigkeit nicht immer nur mit Erfolgserlebnissen verbunden; auch schlechte Zeiten wollen gemeistert sein. Vorausschauendes unternehmerisches Handeln muss auch die rechtlichen Aspekte berücksichtigen, die mit solchen wirtschaftlich schwierigen Zeiten verbunden sind. Dies schließt alle Überlegungen zur Sicherung der Existenz des Untenehmens und des Unternehmers mit ein. Vom Forderungsmanagement über den Umgang mit Arbeitnehmern bis zur Steuerung der Liquiditätssituation und der Verhandlung mit den finanzierenden Banken sind zahlreiche Fragen auch rechtlich zu betrachten.

Oberste Priorität muss dabei eine realistische Einschätzung der aktuellen Lage und der wahrscheinlichen Entwicklungen haben. Nur rechtzeitig erkannte Probleme lassen sich erfolgreich lösen. Wer erst über konkrete Maßnahmen nachdenkt, wenn Mahnbescheide zugestellt werden oder Vollstreckungsmaßnahmen drohen, hat einen guten Teil der Chancen bereits vertan, die Krise noch abzuwenden.

Wenn die betriebliche Tätigkeit grundsätzlich Erfolgsaussichten hat, dann steht im Fokus der Bemühungen während der Krise zunächst, eine Insolvenz zu vermeiden. Dies sollte jedoch kein Dogma sein, denn je nach Lage des Unternehmens kann es sogar von Vorteil sein, ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen und so eine Chance für einen Neustart zu erhalten. Dazu ist es erforderlich, den Ablauf eines möglichen Insolvenzverfahrens frühzeitig zu planen, um auf die dann folgenden Abläufe gut vorbereitet zu sein. Nicht zuletzt gilt es in diesem Zusammenhang, eine mögliche Strafbarkeit zu vermeiden. Diese kann sich aus aktivem Handeln bei Vertragsabschlüssen in der Krise ergeben aber auch aus dem Unterlassen von pflichtgemäßen Handlungen im Zusammenhang mit der Bezahlung von Sozialabgaben und Steuern und mit der Erstellung von Abschlüssen in der Krise; bei einer Kapitalgesellschaft besteht auch die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Auch in dieser Hinsicht sollte der Unternehmer in der Krise unbedingt rechtlich beraten sein.

Wirtschaftsstrafrecht

Bestimmte Handlungen eines Teilnehmers am Wirtschaftverkehr können Straftatbestände erfüllen, die für den „Normalbürger“ entweder nicht in Betracht kommen oder fernliegend sind. Wer als Unternehmer an Ausschreibungsverfahren teilnimmt oder sich in anderer Weise um öffentliche Aufträge bemüht, der sollte etwa wissen, durch welche Handlungen der Tatbestand der Bestechung oder Vorteilsgewährung erfüllt werden kann. Wenn im Wirtschaftsverkehr bestimmte Aktivitäten dazu führen, dass der Wettbewerb behindert wird oder dass fremde Schutzrechte verletzt werden, so kann auch das neben den zivilrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung oder Schadensersatz zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Und speziell in Krisensituationen müssen – wie oben bereits kurz dargestellt – zusätzliche Pflichten genau beachtet werden, da sonst ebenfalls Strafbarkeit droht. Dies wird vor dem Hintergrund noch deutlicher, dass die Insolvenzgerichte routinemäßig Mitteilungen an die Staatsanwaltschaft über die anhängigen Insolvenzverfahren machen.

 

Wenn Sie zu einem dieser Themengebiete Fragen haben oder Handlungsbedarf sehen, sprechen SIe mich gern an! Neben der rechtlichen Beurteilung kann ich Ihnen umfangreiche Erfahrung im Management von Wirtschaftsunternehmen bieten und so praktische Gesichtspunkte mit einbringen und beurteilen.